Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Anwendung und Allgemeines

Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen mit der bestellenden natürlichen oder juristischen Person (der "Kunde") unterliegen alle Bestellungen von Waren bei der Firma Vernis Claessens SA, Route de Crissier 4, 1030 Bussigny (die "Firma") ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"), die einen integralen Bestandteil des Vertrags zwischen der Firma und dem Kunden bilden. Mit der Bestellung von Waren erklärt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert. 

Alle anderen zusätzlichen Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden, um für das Unternehmen bindend zu sein. Allgemeine Einkaufsbedingungen oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, können dem Unternehmen nicht entgegengehalten werden.
Alle mündlichen Informationen oder Klarstellungen des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter müssen schriftlich bestätigt werden, um vertraglich wirksam zu werden.

Wenn eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder gegenstandslos gehalten wird, gilt sie als nicht geschrieben und hat nicht die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.

2.    Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote, die durch das Unternehmen getätigt wurde, sind für einen Zeitraum von höchsten drei Monaten gültig. 

3.    Vertraglich festgelegte Preise

Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in seinen Preislisten, Prospekten, Angeboten und anderen Werbe- oder Informationsmaterialien angegebenen Preise jederzeit anzupassen und zu ändern.

Alle Preise, die das Unternehmen in seinen Preislisten, Prospekten, Angeboten und ähnlichen Dokumenten angibt, verstehen sich in Schweizer Franken netto ohne Mehrwertsteuer und VOC-Steuer und ohne Abzüge jeglicher Art.

Das Unternehmen trägt die Kosten für das Messen, Wiegen und Verpacken der bestellten Waren. Der Kunde trägt die Kosten für die Überprüfung der Produkte.

4.    Zahlungsweise

Der Höchstbetrag der vom Unternehmen für eine Bestellung akzeptierten Barzahlungen beträgt CHF 1'000.00.
Sofern in der vom Unternehmen akzeptierten Bestellung nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des Unternehmens für die Bestellung des Kunden spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung netto ohne Skonto oder Abzüge für Kosten, Zölle oder Steuern zahlbar.

Hält der Kunde die vereinbarte Zahlungsfrist nicht ein, wird der gesamte Rechnungsbetrag von Rechts wegen ohne Mahnung fällig.

Der Kunde hat ab dem vereinbarten Fälligkeitsdatum und ohne Aufforderung durch das Unternehmen monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrags zu zahlen, wobei jeder angefangene Verzugsmonat in voller Höhe geschuldet ist. Darüber hinaus trägt der Kunde ab der zweiten Mahnung die Kosten für den Rechtsstreit in Höhe von 20.00 CHF pro Mahnung. Schließlich trägt der Kunde alle Inkassokosten und ist generell verpflichtet, das Unternehmen für alle Schäden zu entschädigen, die diesem im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung der Rechnung entstehen.

Im Falle einer Ratenzahlung führt die Nichtzahlung einer einzigen Rate zum vorgesehenen Zeitpunkt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zum Verfall der Zahlungsfristen in jeglicher Form und zur sofortigen Fälligkeit aller Beträge, die aus welchem Grund auch immer noch geschuldet sind. 

5.    Versand und Transportkosten

Sofern nicht anders vereinbart, wird die verkaufte Ware im Geschäft abgeholt.

Wenn der Kunde eine Lieferung wünscht:

  1. Der Kunde muss alle zweckdienlichen Prüfungen vornehmen, um eventuelle Mengenabweichungen und oder Lieferschäden schriftlich gegenüber dem Spediteur und dem Unternehmen erklären zu können. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung keine Reklamation übermittelt wird, wird die Lieferung vom Kunden als konform anerkannt und endgültig akzeptiert, und es werden keine Reklamationen mehr berücksichtigt,
  2. Wenn der Wert der Ware unter einem Betrag von CHF 400 liegt, stellt das Unternehmen eine Leistung in Höhe von CHF 40 in Rechnung. Der zu berücksichtigende Wert der Ware versteht sich ohne Mehrwertsteuer,
  3. Gesetzliche Abgaben (z.B. LSVA) oder andere damit verbundene Sonderzuschläge (z.B. Treibstoffsteuer) können bei Lieferungen von Waren, die in einem anderen Land geliefert werden, je nach Gewicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

6.    Lieferfristen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Lieferfristen unverbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Kunden nicht das Recht, auf die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Setzung einer Nachfrist zu verzichten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde wird so früh wie möglich über eventuelle Lieferverzögerungen informiert.

7.    Eigentumsvorbehalt

Das Unternehmen bleibt Eigentümer der bestellten Ware von der gesamten Lieferung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung gemäß dem Vertrag.

8.    Garantie für Mängel an der Sache ose

Mit der Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er mit den von ihm bestellten Produkten und deren Spezifikationen vertraut ist. In Ermangelung einer Beschreibung in den Spezifikationen gelten die allgemein anerkannten Meinungen der Branche über das betreffende Produkt.

Das Unternehmen haftet nur für die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Waren. Es haftet auch dafür, dass diese keine körperlichen Mängel aufweisen, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für Mängel, die durch außergewöhnliche Umwelteinflüsse verursacht werden oder die auf eine unsachgemäße Verwendung der Waren der Gesellschaft zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Zu einer unsachgemäßen Verwendung gehören insbesondere Fälle, in denen der Kunde die Waren nicht gemäß den Angaben auf den Etiketten, technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern verwendet, die beim Unternehmen bestellt werden können und/oder auf den Internetseiten des Unternehmens eingesehen werden können.

9.    Rechte im Zusammenhang mit der Garantie für Mängel 

Wenn es sich bei den gelieferten Waren um Farbmischungen handelt, die vom Unternehmen auf Wunsch des Kunden und nach dessen Angaben hergestellt wurden, ist der Kunde verpflichtet, diese Farbmischung vor ihrer Verwendung und/oder Verarbeitung innerhalb von höchstens 5 Tagen nach Lieferung der Waren auf der kleinstmöglichen Fläche auf Mängel zu überprüfen. Wenn innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung solcher Waren keine detaillierte schriftliche Mitteilung über den Mangel der Sache beim Unternehmen eingeht, gelten diese Waren als unwiderruflich genehmigt und der Kunde verliert seine Gewährleistungsrechte.

Bei berechtigten Beanstandungen ist das Unternehmen lediglich verpflichtet, die fehlenden Waren zu liefern bzw. die falsche oder mangelhafte Ware gegen eine der Bestellung entsprechende Ware auszutauschen. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung der Ware, Stornierung der Bestellung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Allfällige Beanstandungen entbinden nicht von der Einhaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen.

10.    Rückgabe, Rückgewinnung und Entsorgung

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, gelieferte Waren bzw. Teile davon zurückzunehmen. Die Rücknahme und Entsorgung der gelieferten Waren bzw. von Teilen davon ist, vorbehaltlich anderslautender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, die Pflicht des Kunden.

11.    Korruptionsbekämpfung und Sorgfaltspflicht

Die Parteien verpflichten sich, die Regeln der Integrität und der Korruptionsprävention einzuhalten, wie sie im Strafrechtsübereinkommen über Korruption oder in einem Gesetz, das dieses ersetzt, festgelegt sind.

Der Kunde wird keine Handlungen oder Unterlassungen begehen, für die das Unternehmen aufgrund der Nichteinhaltung bestehender Vorschriften haftbar gemacht werden könnte. 

Der Kunde, seine Mitarbeiter, seine Angestellten und alle anderen Personen, die im Rahmen dieser AGB in seinem Auftrag tätig werden, müssen den Verhaltenskodex für Partner und die Antikorruptionsrichtlinie des Unternehmens, die auf der Website classidur.com abrufbar sind, zur Kenntnis nehmen und sich verpflichten, diese einzuhalten.

Die Parteien verpflichten sich, niemals einen ungerechtfertigten finanziellen oder sonstigen Vorteil direkt oder indirekt anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um eine rechtswidrige, unrechtmäßige oder unfaire Handlung für den Markt zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu erreichen.

In jedem Fall informiert der Kunde das Unternehmen unverzüglich über alle Ereignisse, von denen er Kenntnis erlangt und die gegen die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption verstoßen. 
Darüber hinaus bestätigen die Parteien unter denselben Bedingungen, dass ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie die Umwelt darstellen.

Sollte eine der Parteien diese Klausel nicht einhalten, behält sich die andere Partei das Recht vor, jede laufende Zusammenarbeit, jeden Auftrag oder jede Leistung sofort zu beenden, ohne dass der Vertragspartner Anspruch auf eine Entschädigung hat.

12.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizer Recht ohne Bezugnahme auf die Regeln des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. 

Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens, wobei sich das Unternehmen das Recht vorbehält, am Wohnort oder Sitz des Kunden zu klagen und zu handeln.

Bussigny, Juni 2022